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Hintergrundinformationen
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Die fünf Schweizer Kernkraftwerke
unterliegen strengen Vorschriften zur Information, Warnung und Alarmierung
der zuständigen Behörden bei Störfällen. Begleitend hat der Bund Massnahmen
zum Schutz der Bevölkerung vorbereitet, die im Falle eines schweren Unfalls
die Sicherheit der Bevölkerung weitgehend gewährleisten. Eine davon ist die
Bereitstellung und Einnahme von Kaliumiodidtabletten (Kaliumiodid 65 mg
Armeeapotheke).
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Die Einnahme von Kaliumiodidtabletten
(Kaliumiodid 65 mg) wird bei einem Störfall, bei dem radioaktive Stoffe
freigesetzt werden, von den Behörden über Radio angeordnet. Sie verhindert,
dass sich radioaktives Iod, das über die Atemwege aufgenommen wird, in der
Schilddrüse anreichert. Die Kaliumiodidtabletten bieten allerdings keinen
allgemeinen Schutz gegen Strahlung, die von aussen auf den Körper einwirkt.
Deshalb muss bei einer Gefährdung durch Radioaktivität
das Hausinnere bzw. ein Keller oder Schutzraum aufgesucht werden.
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Der Schutz der Schilddrüse mit Kaliumiodid
gilt als sichere und ungefährliche Massnahme. Bei der Einnahme der Tabletten
gemäss Anweisungen der Packungsbeilage
sind kaum Nebenwirkungen zu erwarten. Ärzte und Apotheker sind über die
Wirkung und die entsprechenden Vorsichts- und Ersatzmassnahmen ausführlich
informiert.
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Der Bund hat bereits 1993
Kaliumiodidtabletten direkt an die in unmittelbarer Nähe eines Kernkraftwerks
wohnhafte Bevölkerung verteilt. Die Kaliumiodidtabletten wurden Ende 2004 /
Anfang 2005 direkt an alle Haushalte sowie Betriebe und öffentlichen
Einrichtungen abgegeben, die sich in einer Entfernung von 20 km zum nächsten
Kernkraftwerk befinden (Zone 1 + 2).
Für alle übrigen Gebiete der Schweiz sind die Kaliumiodidtabletten wie bisher
dezentral an Orten eingelagert, die vom Bund und von den Kantonen festgelegt
wurden. Die Verteilung an die Bevölkerung erfolgt in diesen Gebieten erst im
Bedarfsfall. Aufgrund der Entfernung vom Kernkraftwerk bleibt für diese Massnahme
den Behörden genügend Zeit.
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Die Schweiz ist gemäss Notfallschutzverordnung
in drei verschiedene Zonen eingeteilt:
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Die Zone 1
umfasst das Gebiet mit weniger als 5 km Distanz zu einer der Schweizer
Kernkraftwerke (Mühleberg, Gösgen, Beznau bzw. Leibstadt). In dieser Zone
kann eine Gefährdung der Bevölkerung entstehen, die rasche Schutzmassnahmen
erfordert.
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Die Zone 2
schliesst an die Zone 1 an
und umfasst das Gebiet mit einem Radius von bis zu 20 km um die
Kernkraftwerke. Die Zone 2 ist
in unterschiedliche Sektoren eingeteilt. Dadurch kann eine sektorielle
Alarmierung durchgeführt werden. Die Zonen- und Sektorengrenzen folgen den Gemeindegrenzen.
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Die übrige Schweiz – ausserhalb des 20
km-Radius – wird als Zone 3
bezeichnet. Hier muss geprüft werden, ob Massnahmen zum Schutz der
Bevölkerung während des Durchzugs der radioaktiven Wolke notwendig sind.
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Weitere Informationen finden Sie auch auf
dem Merkblatt.
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