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Hintergrundinformationen

 

Die fünf Schweizer Kernkraftwerke unterliegen strengen Vorschriften zur Information, Warnung und Alarmierung der zuständigen Behörden bei Störfällen. Begleitend hat der Bund Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorbereitet, die im Falle eines schweren Unfalls die Sicherheit der Bevölkerung weitgehend gewährleisten. Eine davon ist die Bereitstellung und Einnahme von Kaliumiodidtabletten (Kaliumiodid 65 mg Armeeapotheke).

 

Die Einnahme von Kaliumiodidtabletten (Kaliumiodid 65 mg) wird bei einem Störfall, bei dem radioaktive Stoffe freigesetzt werden, von den Behörden über Radio angeordnet. Sie verhindert, dass sich radioaktives Iod, das über die Atemwege aufgenommen wird, in der Schilddrüse anreichert. Die Kaliumiodidtabletten bieten allerdings keinen allgemeinen Schutz gegen Strahlung, die von aussen auf den Körper einwirkt. Deshalb muss bei einer Gefährdung durch Radioaktivität das Hausinnere bzw. ein Keller oder Schutzraum aufgesucht werden.

 

Der Schutz der Schilddrüse mit Kaliumiodid gilt als sichere und ungefährliche Massnahme. Bei der Einnahme der Tabletten gemäss Anweisungen der Packungsbeilage sind kaum Nebenwirkungen zu erwarten. Ärzte und Apotheker sind über die Wirkung und die entsprechenden Vorsichts- und Ersatzmassnahmen ausführlich informiert.

 

Der Bund hat bereits 1993 Kaliumiodidtabletten direkt an die in unmittelbarer Nähe eines Kernkraftwerks wohnhafte Bevölkerung verteilt. Die Kaliumiodidtabletten wurden Ende 2004 / Anfang 2005 direkt an alle Haushalte sowie Betriebe und öffentlichen Einrichtungen

abgegeben, die sich in einer Entfernung von 20 km zum nächsten Kernkraftwerk befinden (Zone 1 + 2). Für alle übrigen Gebiete der Schweiz sind die Kaliumiodidtabletten wie bisher dezentral an Orten eingelagert, die vom Bund und von den Kantonen festgelegt wurden. Die Verteilung an die Bevölkerung erfolgt in diesen Gebieten erst im Bedarfsfall. Aufgrund der Entfernung vom Kernkraftwerk bleibt für diese Massnahme den Behörden genügend Zeit.

Die Schweiz ist gemäss Notfallschutzverordnung in drei verschiedene Zonen eingeteilt:

 

Die Zone 1 umfasst das Gebiet mit weniger als 5 km Distanz zu einer der Schweizer Kernkraftwerke (Mühleberg, Gösgen, Beznau bzw. Leibstadt). In dieser Zone kann eine Gefährdung der Bevölkerung entstehen, die rasche Schutzmassnahmen erfordert.

 

Die Zone 2 schliesst an die Zone 1 an und umfasst das Gebiet mit einem Radius von bis zu 20 km um die Kernkraftwerke. Die Zone 2 ist in unterschiedliche Sektoren eingeteilt. Dadurch kann eine sektorielle Alarmierung durchgeführt werden. Die Zonen- und Sektorengrenzen folgen den Gemeindegrenzen.

 

Die übrige Schweiz – ausserhalb des 20 km-Radius – wird als Zone 3 bezeichnet. Hier muss geprüft werden, ob Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung während des Durchzugs der radioaktiven Wolke notwendig sind.

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf dem Merkblatt.