Hintergrundinformationen
Die fünf Schweizer Kernkraftwerke unterliegen strengen
Vorschriften zur Information, Warnung und Alarmierung der zuständigen Behörden
bei Störfällen. Begleitend hat der Bund Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung
vorbereitet, die im Falle eines schweren Unfalls die Sicherheit der Bevölkerung
weitgehend gewährleisten. Eine davon ist die Bereitstellung und Einnahme von
Kaliumiodidtabletten (Kaliumiodid 65 mg Armeeapotheke).
Die Einnahme von Kaliumiodidtabletten (Kaliumiodid 65 mg)
wird bei einem Störfall, bei dem radioaktive Stoffe freigesetzt werden, von den
Behörden über Radio angeordnet. Sie verhindert, dass sich radioaktives Iod, das
über die Atemwege aufgenommen wird, in der Schilddrüse anreichert. Die
Kaliumiodidtabletten bieten allerdings keinen allgemeinen Schutz gegen
Strahlung, die von aussen auf den Körper einwirkt. Deshalb muss bei einer
Gefährdung durch Radioaktivität
das Hausinnere bzw. ein Keller oder Schutzraum aufgesucht werden.
Der Schutz der Schilddrüse mit Kaliumiodid gilt als sichere
und ungefährliche Massnahme. Bei der Einnahme der Tabletten gemäss Anweisungen
der Packungsbeilage sind kaum Nebenwirkungen zu
erwarten. Ärzte und Apotheker sind über die Wirkung und die entsprechenden
Vorsichts- und Ersatzmassnahmen ausführlich informiert.
Der Bund hat bereits 1993 Kaliumiodidtabletten direkt an die
in unmittelbarer Nähe eines Kernkraftwerks wohnhafte Bevölkerung verteilt. Die
Kaliumiodidtabletten wurden Ende 2004 / Anfang 2005 direkt an alle Haushalte
sowie Betriebe und öffentlichen Einrichtungen
abgegeben, die sich in einer Entfernung von 20 km zum
nächsten Kernkraftwerk befinden (Zone 1 + 2). Für alle übrigen Gebiete der
Schweiz sind die Kaliumiodidtabletten wie bisher dezentral an Orten
eingelagert, die vom Bund und von den Kantonen festgelegt wurden. Die
Verteilung an die Bevölkerung erfolgt in diesen Gebieten erst im Bedarfsfall.
Aufgrund der Entfernung vom Kernkraftwerk bleibt für diese Massnahme den
Behörden genügend Zeit.
Die Schweiz ist gemäss Notfallschutzverordnung
in drei verschiedene Zonen eingeteilt:
Die Zone 1
umfasst das Gebiet mit weniger als 5 km Distanz zu einer der Schweizer
Kernkraftwerke (Mühleberg, Gösgen, Beznau bzw. Leibstadt). In dieser Zone kann
eine Gefährdung der Bevölkerung entstehen, die rasche Schutzmassnahmen
erfordert.
Die Zone 2
schliesst an die Zone 1 an
und umfasst das Gebiet mit einem Radius von bis zu 20 km um die Kernkraftwerke.
Die Zone 2
ist in unterschiedliche Sektoren eingeteilt. Dadurch kann eine sektorielle
Alarmierung durchgeführt werden. Die Zonen- und Sektorengrenzen folgen den
Gemeindegrenzen.
Die übrige Schweiz – ausserhalb des 20 km-Radius – wird als Zone 3
bezeichnet. Hier muss geprüft werden, ob Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung
während des Durchzugs der radioaktiven Wolke notwendig sind.
Weitere Informationen finden Sie auch auf dem Merkblatt.